Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landkreis Ortenaukreis ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.ortenau-vidin.com.
Bitte beachten Sie: Die Umsetzung der aktuellen Vorgaben in Bezug auf barrierefreie Webseiten ist derziet noch nicht vollständig erfolgt. Wir arbeiten laufend daran und werden schnellstmöglich die noch fehlenden Informationen und Funktionen implementieren. Sie können uns gerne entsprechende Hinweise geben. Bitte nutzen sie hierfür die E-Mail-Adresse egovernment@ortenaukreis.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Es sind derzeit noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind derzeit noch keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Verlinkungen auf Inhalte außerhalb von www.ortenau-vidin.com können auf Inhalte führen, die nicht barrierefrei sind.
- Bilder, Grafiken und Fotos sind nicht durchgängig mit Alternativtexten versehen.
Diese Aufzählung ist noch nicht abschließend. Diese Erklärung wird weiter ergänzt und die Webseite wird laufend optimiert.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.03.2021 erstellt.
Die Bewertung der Webseite www.ortenau-vidin.com ist noch nicht erfolgt. Dies wird jedoch schnellstmöglich nachgeholt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.03.2021 überprüft.
4. Rückmeldung, Kontaktangaben und Durchsetzungsverfahren
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ortenau-vidin.com auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Landratsamt Ortenaukreis
Zentrale Organisation
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 0781 805-1198 erreichen.
Gerne können Sie uns die Mängel auch per E-Mail an die Adresse egovernment@ortenaukreis.de melden.
Falls der Landkreis Ortenaukreis nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landratsamt Ortenaukreis
Anita Diebold
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefonisch ist Frau Diebold unter der Nummer 0781 805-9257 erreichbar
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.